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Pflegereform beschlossen: Was jetzt wirklich auf Familien zukommt

Am 30. September hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen – nach monatelangem Streit in der Koalition und vier geplatzten Terminen. Aus dem Entwurf ist damit ein Regierungsentwurf geworden. Was sich ändert, wer verliert, wer verschont bleibt – und warum das erst der Anfang ist.

Vier Anläufe hat es gebraucht. Am 2., 16. und 23. September stand es nicht einmal auf der Tagesordnung. Am 30. September dann, nach Verhandlungen bis kurz vor der Sitzung, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem ersten Schritt und machte keinen Hehl aus dem Rest: Eingespart werden müsse.

Wichtig vorweg, weil in diesen Tagen viel durcheinandergeht: Für Sie ändert sich heute noch gar nichts. Ein Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz. Er macht aus dem Referentenentwurf einen Regierungsentwurf – jetzt erst beginnt das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag von 131 Euro, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Alles gilt unverändert weiter, bis das Gesetz verkündet ist. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027, einzelne Teile folgen 2028 und 2029.

Vier Budgets statt vieler Einzelleistungen

Das Grundprinzip bleibt, wie es im Juni angekündigt war. Aus Pflegegeld wird das Entlastungsbudget, aus der Pflegesachleistung das Sachleistungsbudget, aus dem Entlastungsbetrag das Sozialraumbudget, aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege das Überbrückungsbudget.

Und es gibt durchaus Verbesserungen. Die Sachleistungsbeträge steigen spürbar – auf 890 Euro in Pflegegrad 2, 1.590 Euro in Pflegegrad 3, 2.090 Euro in Pflegegrad 4 und 2.530 Euro in Pflegegrad 5. Auch das Entlastungsbudget liegt nominal über dem heutigen Pflegegeld. Die Tagespflege bleibt daneben anrechnungsfrei. Und die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, über die seit Juni gestritten wurde, ist vom Tisch – der Minister hat das ausdrücklich bekräftigt. Das war der wichtigste Erfolg der Kritiker.

Wo tatsächlich gekürzt wird

Die Einschnitte stecken in den Details, und sie sind erheblich:

  • Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag ersatzlos. Die 131 Euro monatlich entfallen, ein Anspruch auf das Sozialraumbudget besteht nicht. Als Ersatz ist die neue Pflegebegleitung vorgesehen – allerdings erst ab 2029. Übergangsweise bleibt nur die Beratung nach § 37 Abs. 3. Der Gesetzentwurf beziffert die Einsparung offen mit 800 Millionen Euro ab 2027, später eine Milliarde.
  • Das Sozialraumbudget ist zweckgebunden. Es beträgt 175 Euro monatlich (300 Euro unter 25 Jahren), darf aber nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen lassen sich darüber nicht mehr finanzieren. Und: Nicht verbrauchte Monatsbeträge können nicht mehr angespart werden – das bisher beliebte Sammeln übers Jahr fällt weg.
  • Das Überbrückungsbudget ist kleiner. 2.285 Euro im Jahr stehen künftig für Kurzzeitpflege und Akutsituationen zur Verfügung. Heute sind es 3.539 Euro im gemeinsamen Jahresbetrag.
  • Die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfällt. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen müssen künftig aus den Budgets bezahlt werden – also faktisch aus dem eigenen Pflegegeld.
  • Der Umwandlungsanspruch wird gestrichen. Bisher ließen sich bis zu 40 Prozent der Sachleistung in Betreuungsangebote umwandeln. Diese Flexibilität endet.
  • Die Hürde für einen Pflegegrad steigt. Für Pflegegrad 2 sind künftig 30 statt 27 Punkte nötig, auch die übrigen Schwellen werden angehoben. Bestehende Pflegegrade genießen Bestandsschutz – wer heute eingestuft ist, behält seinen Grad.
  • Halbes Budget zu Beginn. Wer neu in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte erhalten.
  • Keine Erhöhung 2028. Die für 2028 vorgesehene Anpassung der Leistungsbeträge entfällt. Erst ab 2029 soll jährlich mit der Kerninflation angepasst werden.

Wer die Rechnung bezahlt

Auf der Einnahmenseite hat die Koalition kräftiger zugegriffen als im Juni geplant. Der allgemeine Beitragssatz bleibt zwar bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose aber steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent – im ursprünglichen Entwurf waren es nur 0,1 Punkte. Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Krankenversicherung angehoben, was vor allem höhere Einkommen trifft. Und ab 2028 ist ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehepartnern geplant, mit Ausnahmen unter anderem für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderung.

Dass es überhaupt so weit kommen musste, zeigt eine Zahl des GKV-Spitzenverbands: Allein im ersten Halbjahr 2026 lief in der sozialen Pflegeversicherung trotz Bundesdarlehen ein Defizit von rund 770 Millionen Euro auf. Die Ausgaben stiegen um elf Prozent, die Beitragseinnahmen nur um knapp vier.

Was in den nächsten Wochen und Monaten passiert

Der Zeitplan ist sportlich. Jetzt gehen Bundestag und Bundesrat an den Entwurf – erste Lesung, Ausschussberatungen, Anhörung der Verbände, zweite und dritte Lesung. Damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 gelten kann, muss es bis Dezember im Bundesgesetzblatt stehen. Das sind rund zehn Wochen für ein Gesetz, das kaum eine Regelung der häuslichen Pflege unangetastet lässt. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind wahrscheinlich – die Sozialverbände laufen bereits gegen den Wegfall bei Pflegegrad 1 Sturm.

Parallel beginnt der zweite Teil. Bereits Anfang Oktober nimmt eine Strukturkommission die Arbeit auf. Sie soll bis Anfang 2027 Vorschläge für den grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung vorlegen – ein Kabinettsentwurf ist bis Ostern angepeilt, das Verfahren soll bis zum Sommer abgeschlossen sein, ein zweiter Reformschritt zum 1. Juli 2027 greifen. Auf ihrem Tisch liegt dann auch der Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, den die Medien „Pflegesoli“ getauft haben.

Im Klartext: Das PNOG ist ein Vorschaltgesetz. Die eigentliche Debatte über die Zukunft der Pflege beginnt erst.

Meine Einschätzung

Nach über zwanzig Jahren in der Beratung sehe ich zwei Dinge mit Sorge. Erstens: Gespart wird am unteren Ende. Pflegegrad 1 und die ersten Monate nach einer Ersteinstufung sind genau die Phasen, in denen sich mit kleinem Geld viel verhindern lässt – Krankenhauseinweisungen, Überlastung, der vorzeitige Umzug ins Heim. Wer dort streicht, spart heute und zahlt übermorgen das Vielfache.

Zweitens: Das System wird komplizierter, nicht einfacher – auch wenn vier Budgets nach Vereinfachung klingen. Zweckbindungen, Übergangsregelungen, wegfallende Ansparmöglichkeiten, neue Fristen: Wer sich auskennt, kommt künftig deutlich besser weg als wer sich nicht auskennt.

Fairerweise gehört dazu: Die Zahlen des GKV-Spitzenverbands sind keine Erfindung. Ein umlagefinanziertes System, dessen Ausgaben dreimal so schnell wachsen wie seine Einnahmen, lässt sich nicht unverändert weiterführen. Dass die Koalition die Rentenkürzung zurückgenommen und die Sachleistungsbeträge angehoben hat, zeigt, dass Widerspruch wirkt. Es wird sich auch im Bundestagsverfahren noch lohnen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Pflegegrad beantragen, solange die alten Schwellenwerte gelten. Wer 2026 eingestuft wird, behält seinen Grad im Bestandsschutz. Ab 2027 wird es schwieriger.
  • Den Entlastungsbetrag 2026 ausschöpfen. Nicht verbrauchte Beträge aus 2026 lassen sich noch bis Mitte 2027 abrechnen. Danach endet das Ansparen.
  • Verhinderungspflege nutzen und fristgerecht abrechnen. Der Jahresbetrag ist heute noch höher als das künftige Überbrückungsbudget.
  • Bestehende Einstufungen prüfen lassen. Eine zu niedrige Einstufung kostet jeden Monat Geld – und künftig ist die Höherstufung schwerer zu bekommen.
  • Ruhe bewahren. Bis zur Verkündung gilt geltendes Recht. Wer jetzt voreilig Anträge umstellt oder Leistungen ungenutzt lässt, verschenkt Geld.

Die Familien, die gut durch solche Umbrüche kommen, sind selten die mit dem größten Geldbeutel. Es sind die, die den Weg schon kannten, als andere noch loslaufen mussten.


Stand: 30. September 2026. Das PNOG befindet sich im parlamentarischen Verfahren; Änderungen sind möglich.

Begutachtung, Pflegereform 2027, SGB XI