
Sparen an der Pflege: Was auf pflegebedürftige Familien zukommen könnte
In Berlin wird um Milliarden gerungen. Auf dem Tisch liegen strengere Pflegegrade, umgebaute Budgets, gekürzte Rentenpunkte für pflegende Angehörige und seit wenigen Tagen auch ein „Pflegesoli“ für Privatversicherte. Beschlossen ist bisher nichts. Die Richtung aber ist erkennbar. Ein Zwischenruf aus der Beratungspraxis.
Wer in diesen Wochen die Meldungen aus dem Bundesgesundheitsministerium verfolgt, braucht gute Nerven. Die soziale Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Ohne Gegensteuern, so die Rechnung des Ministeriums, fehlen im kommenden Jahr rund acht Milliarden Euro. Das Geld muss irgendwoher kommen über höhere Beiträge, über mehr Steuermittel oder über weniger Leistung. Die Entwürfe, die derzeit kursieren, setzen vor allem auf den dritten Weg.
Vorweg das Wichtigste: Noch gilt geltendes Recht. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit dem 5. Juni 2026 als Referentenentwurf vor. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bis heute nicht die Termine im Juni, Juli und Anfang September sind verstrichen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), seit Ende Juli im Amt, will den Beschluss noch im September nachholen. Danach müssten Bundestag und Bundesrat entscheiden. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gelten bis dahin unverändert weiter.
Was im Entwurf steht
Der Entwurf ordnet die häusliche Pflege komplett neu. Aus den vertrauten Einzelleistungen sollen vier Budgets werden: ein Entlastungsbudget anstelle des Pflegegeldes, ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget anstelle des Entlastungsbetrags und ein Überbrückungsbudget anstelle der Verhinderungspflege. Hinter den neuen Namen stecken allerdings nicht nur neue Etiketten:
- Pflegegrad 1 verliert am meisten. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll entfallen, ein Anspruch auf das Sozialraumbudget ist nicht vorgesehen. Das sind 1.572 Euro im Jahr, die bisher für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsentlastung zur Verfügung standen.
- Die Hürde für einen Pflegegrad steigt. Die Schwellenwerte in der Begutachtung sollen angehoben werden bei Pflegegrad 1 etwa von 12,5 auf 15 Punkte. Wer heute knapp hineinrutscht, bliebe künftig außen vor.
- Halbes Geld in der schwersten Phase. Bei einer Ersteinstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte fließen. Also genau dann, wenn Hilfsmittel beschafft, die Wohnung angepasst und die Arbeitszeit reduziert werden muss.
- Verhinderungspflege wird enger. Das geplante Überbrückungsbudget sieht niedrigere Beträge vor, ist auf akute Situationen beschränkt und soll überwiegend über professionelle Dienste laufen.
- Weniger Rente fürs Pflegen. Die von der Pflegekasse gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten um rund 30 Prozent sinken. Immerhin: Minister Linnemann hat angekündigt, diesen Punkt aus dem Entwurf streichen zu wollen. Wie die Lücke gegenfinanziert wird, ist offen.
Der „Pflegesoli“
Parallel wird an der Einnahmenseite gearbeitet. Diskutiert wird ein höherer Beitragszuschlag für Kinderlose – von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Und seit Mitte September liegt ein Papier aus dem Bundesarbeits- und Sozialministerium auf dem Tisch, das einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung durchspielt. In den Medien heißt das Modell längst „Pflegesoli“.
Der Gedanke dahinter: In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Anteil der Pflegebedürftigen deutlich höher als in der privaten, während die private Pflegepflichtversicherung Rücklagen im zweistelligen Milliardenbereich angespart hat. Ein Kostenausgleich könnte der gesetzlichen Kasse bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr bringen, die teilweise Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Systemwechsel noch einmal rund eine halbe Milliarde. Zustimmung kommt von Teilen der Kassen und von Patientenschützern, scharfer Widerspruch von der Versicherungswirtschaft und aus dem Verfassungsrecht. Beschlossen ist auch hier nichts.
Und die Krankenkasse spart mit
Was in der Debatte oft untergeht: Die gesetzliche Krankenversicherung fährt bereits einen harten Sparkurs. Das im Juli beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll rund 19 Milliarden Euro bewegen. Für Versicherte heißt das ab 2027 unter anderem höhere Zuzahlungen, geringere Festzuschüsse beim Zahnersatz und einen gestrafften Leistungskatalog. Für die ambulante Versorgung rechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung allein im ersten Jahr mit Kürzungen in Milliardenhöhe.
Pflegebedürftige sind fast immer beides: Pflegefall und Patient. Sie bekommen beide Sparpakete ab – und zwar gleichzeitig.
Was das für Betroffene bedeutet
Für pflegebedürftige Menschen verschiebt sich damit etwas Grundsätzliches. Bisher galt: Wer einen Pflegegrad hat, bekommt ein verlässliches, frei planbares Budget. Künftig entscheidet stärker, ob man in eine eng definierte Kategorie passt. Wer knapp unterhalb der Schwelle bleibt, steht ohne Leistung da nicht, weil der Hilfebedarf geringer wäre, sondern weil die Punktegrenze verschoben wurde. Das ist der entscheidende Punkt, den viele unterschätzen: Eine Kürzung muss nicht in Euro stattfinden. Sie kann auch im Begutachtungsverfahren stattfinden.
Für Angehörige wiegt es schwerer. Sie tragen den Großteil der häuslichen Pflege in Deutschland – meist Frauen, meist neben dem Beruf, oft über Jahre. Für sie ist das Pflegegeld keine Zulage, sondern die Kompensation für reduzierte Arbeitszeit, für Fahrten, für Umbauten, für die Nachbarin, die einspringt. Weniger Geld zu Beginn, ein engeres Verhinderungspflege-Budget und schlechtere Rentenanwartschaften treffen sie an drei Stellen gleichzeitig. Wer heute pflegt, zahlt ohnehin mit Karriere und Alterssicherung dieses Konto würde weiter belastet.
Gesellschaftlich ist die Rechnung heikel. Häusliche Pflege ist die mit Abstand günstigste Versorgungsform. Wenn Familien sie nicht mehr stemmen, landet der Bedarf im Heim oder in der Sozialhilfe beim Kreis, bei den Kommunen, bei uns allen. Ein Sparbeschluss in Berlin kann also ein Kostenbescheid vor Ort werden. Hinzu kommt: Deutschland gibt gemessen am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren deutlich weniger für Langzeitpflege aus als die Niederlande oder Schweden. Wir kürzen nicht von einem üppigen Niveau aus.
Zwei Seiten der Medaille
Bei aller Sorge: Die Argumente der anderen Seite sind nicht aus der Luft gegriffen, und sie gehören in eine ehrliche Debatte.
Wofür die Kürzungen sprechen. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen, schneller als jede Prognose. Ein umlagefinanziertes System, das mehr ausgibt als es einnimmt, lebt von den Beiträgen der Erwerbstätigen – und die sind mit über vier Prozent vom Brutto plus Krankenkasse, Rente und Arbeitslosenversicherung längst an einer Belastungsgrenze. Wer heute jede Leistung verteidigt, verschiebt die Rechnung auf die Jüngeren. Auch die Kritik an gewachsener Unübersichtlichkeit ist berechtigt: Vier klare Budgets sind für Familien leichter zu verstehen als ein Dutzend Einzeltöpfe mit unterschiedlichen Fristen. Und dass Leistungen gezielter dort ankommen sollen, wo der Bedarf am größten ist, ist ein legitimes Ziel.
Was dagegen spricht. Gespart wird überwiegend am unteren Ende – bei Pflegegrad 1, bei der Ersteinstufung, bei den Angehörigen. Das sind genau die Stellen, an denen Prävention wirkt. Die 131 Euro für Pflegegrad 1 finanzieren Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tagespflege also das, was einen Menschen zu Hause hält und eine Heimeinweisung um Jahre verschiebt. Wer dort streicht, spart kurzfristig und zahlt mittelfristig das Vielfache. Und: Höhere Punktegrenzen senken nicht den Pflegebedarf, sondern nur die Statistik.
Wohin geht das?
Meine Einschätzung nach über zwanzig Jahren in der Beratung: Die Grundrichtung wird sich kaum mehr drehen. Der finanzielle Druck ist zu groß, der Zeitplan zu eng. Realistisch ist ein abgeschwächter Kompromiss die Rentenkürzung fällt womöglich, an den Schwellenwerten und beim Pflegegrad 1 wird es schwieriger. Und danach? Der Minister hat für 2027 bereits eine große Strukturreform angekündigt. Wir stehen also nicht am Ende einer Debatte, sondern am Anfang.
Was mich als Pflegeberater besorgt, ist weniger der einzelne Euro. Es ist die Verlagerung der Verantwortung: weg von der Versichertengemeinschaft, hin zur Familie am Küchentisch. Wer sich auskennt, wird künftig deutlich besser wegkommen als wer sich nicht auskennt. Das ist, ehrlich gesagt, kein guter Zustand für ein Sozialsystem.
Was Sie jetzt tun können
Auf die Reform haben Sie keinen Einfluss. Auf Ihren Pflegegrad schon und der entscheidet über fast alles Weitere.
- Wenn ein Pflegegrad in Frage kommt: den Antrag jetzt stellen, nicht erst 2027.
- Bestehende Einstufungen prüfen lassen. Eine zu niedrige Einstufung kostet jeden Monat Geld und später Rentenpunkte.
- Vorhandene Ansprüche – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege – im laufenden Jahr tatsächlich nutzen.
- Ablehnungen nicht hinnehmen. Widerspruch ist ein reguläres Recht, kein Affront.
Und vor allem: Fragen Sie, bevor die Krise da ist. Die Familien, die gut durch solche Umbrüche kommen, sind selten die mit dem größten Geldbeutel. Es sind die, die den Weg schon kannten, als andere noch loslaufen mussten.
Stand: 14. September 2026. Alle genannten Reformpläne befinden sich im Gesetzgebungsverfahren und können sich noch ändern.