Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nutzen bei Weitem nicht alles, was ihnen zusteht, oft, weil die Leistungen der Pflegeversicherung unübersichtlich sind und sich mit jedem Pflegegrad ändern. Genau hier setzt unser Leistungsrechner an: Sie wählen den Pflegegrad, und Sie sehen sofort, welche monatlichen Beträge, welche Kombinationsmöglichkeiten und welche Jahresbudgets für Sie infrage kommen. Kein Fachjargon, keine Anmeldung. Nur die Frage, die zählt: Was steht mir aktuell zu?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl zwischen Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistung (bei einem ambulanten Pflegedienst) – oder einer Kombination aus beidem:
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu – zusätzlich und unabhängig vom Pflegegeld. Dazu kommen Leistungen, die ebenfalls schon ab Pflegegrad 1 greifen: die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (42 € monatlich, § 40 Abs. 2 SGB XI), der Zuschuss zum Hausnotruf und der Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA, bis 53 € monatlich, § 78a SGB XI). Ab Pflegegrad 2 erweitern sich Ihre Ansprüche unter anderem um Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI), Leistungen für vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) und den Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI).
Pflegegeld oder Sachleistung – oder beides?
Sie müssen sich nicht entscheiden. Wer den ambulanten Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält den ungenutzten Teil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Nutzen Sie beispielsweise 60 % Ihrer Sachleistung, bleiben Ihnen 40 % des Pflegegeldes. Der Kombinationsrechner zeigt Ihnen diese Aufteilung in Echtzeit – so erkennen Sie schnell, welche Mischung finanziell am meisten für Ihre Situation herausholt.
Aktuell und verlässlich: Stand 2025/2026
Die Leistungsbeträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Für 2026 gilt: keine weitere Dynamisierung. Die Beträge bleiben identisch. Unser Rechner ist auf genau diesen Stand gesetzt, sodass Sie sich auf die angezeigten Werte verlassen können.
So funktioniert der Leistungsrechner
Der Rechner bildet die geltende Rechtslage nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Jahre 2025 und 2026 ab. Sie stellen oben rechts Ihren Pflegegrad (1 bis 5) ein und wechseln zwischen drei Ansichten:
Monatliche Leistungen – alle Ansprüche pro Monat auf einen Blick, vom Pflegegeld über die Sachleistung bis zum Entlastungsbetrag.
Kombinationsrechner – ein Schieberegler zeigt, wie sich Pflegegeld und Sachleistung aufteilen, wenn Sie beides gleichzeitig nutzen (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).
Jahresbudget – die auf das Jahr hochgerechneten und die zweckgebundenen Budgets, etwa der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Alle Werte aktualisieren sich sofort, sobald Sie den Pflegegrad wechseln.
Leistungsrechner
Alle Pflegeleistungen 2025/2026 im Ueberblick — monatliche Beträge,
Kombinationsrechner für Pflegegeld + Sachleistung, Jahresbudget-Ausblick.
Pflegegrad1
Monatliche Leistungen
PG 1
Kombinationsrechner
PG 1
Jahresbudget
PG 1
Stand 2025/2026 · für 2026 keine Dynamisierung (identische Beträge wie 2025) ·
alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Sie sind sich unsicher wie es weitergeht, oder möchten noch leistungen erhalten, solange es geht?
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld? Pflegegeld und Pflegesachleistung stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zu. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung? Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, meist für die Pflege durch Angehörige. Die Sachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Kann ich Leistungen kombinieren? Ja. Pflegegeld und Sachleistung lassen sich als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) anteilig nutzen. Der Kombinationsrechner zeigt Ihnen die Aufteilung.
Muss ich mich für den Rechner anmelden? Nein. Der Leistungsrechner ist anonym nutzbar – Sie wählen einfach Ihren Pflegegrad.
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