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Pflegegeld­kürzungen durch regelmäßige Beratungs­einsätze vermeiden

Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihr Pflegegeld gekürzt werden kann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI) nicht rechtzeitig nachgewiesen wird. Sichern Sie sich Ihre vollen Leistungen und vereinbaren Sie Ihren Termin ganz einfach und bequem online.
Pflegeversicherung

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Pflegegrad 2 – 5

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Frist endet am

Warum ein Online-Beratungseinsatz?

Kostenfrei

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der Pflegeversicherung übernommen. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, Privatversicherte erhalten eine Kostenerstattung.

Alles digital

Ihren Pflegeberatungseinsatz sowie Ihre Rechnung erhalten Sie bequem per E-Mail, auf Wunsch auch per Post. Den Beratungsnachweis übermitteln wir direkt und fristgerecht an Ihre Pflegeversicherung.

Zeitsparend

Mit unserem digitalen Pflegeberatungsservice behalten Sie alle Termine im Blick, sichern die fristgerechte Einreichung Ihres Beratungseinsatzes und sparen Zeit, Mühe und unnötigen Verwaltungsaufwand.

Kurzfristig

Schnelle Terminvergabe für Ihren Pflegeberatungseinsatz: Für Neu- und Bestandskunden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen einen Termin – in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei bis fünf Werktagen.

Regelmäßig

Keine vergessenen Termine: Wir erinnern Sie frühzeitig an Ihren Pflegeberatungseinsatz und sorgen für fristgerechte Einreichung bei der Pflegekasse.

Einfache Absprache

Sie sind mit Ihrem Pflegeberatungseinsatz im Rückstand und wurden bereits von Ihrer Pflegekasse erinnert? Vereinbaren Sie jetzt kurzfristig telefonisch einen Termin mit uns.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegeld

Beziehen Sie Pflegegeld und werden im Rahmen der häuslichen Pflege von Angehörigen betreut, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Dieser Qualitätssicherungsbesuch wird von der Pflegekasse übernommen und ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihres Pflegegeldes.

Unsere Pflegeexperten beraten Sie zu Pflegegrad, Pflegeleistungen, Pflegehilfsmitteln und zur optimalen Organisation der häuslichen Versorgung  kompetent, unterstützend und praxisnah. Ziel ist die Sicherung der Pflegequalität und die Entlastung pflegender Angehöriger.

So einfach funktioniert es

1

Termin buchen

Wählen Sie bequem online Ihren Wunschtermin aus und erhalten Sie sofort eine Terminbestätigung per E-Mail. Kein passender Termin verfügbar? Rufen Sie uns an wir finden kurzfristig eine passende Lösung für Sie.

2

Video-Beratung

Zum Termin klicken Sie einfach auf den Link den Sie per SMS oder Email erhalten. Wir besprechen Ihre Pflegesituation in ca. 20 Minuten. Bitte halten Sie zum Beratungstermin Ihre Versichertenkarte bereit.

3

Nachweis erhalten

Wir senden das Formular digital an Ihre Pflegekasse sowie eine Kopie zu Ihren Unterlagen. Ihr Pflegegeld ist gesichert.

Termin buchen

Buchen Sie Ihren Online-Beratungseinsatz

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Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss der Pflegeberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI stattfinden?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige gepflegt werden, ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

  • Pflegegrad 2 bis 5: halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich freiwillig (alle 3 Monate)

  • Pflegegrad 1: freiwillig

Der Termin ist Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegel

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nicht durchführe

Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten

Wer übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz?

Die Kosten für den Pflegeberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse. Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung direkt. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein und erhalten die Kosten erstattet.

Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle durch die Pflegekasse?

Nein. Der Qualitätssicherungsbesuch dient nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung und fachlichen Beratung. Ziel ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege und die Entlastung pflegender Angehöriger.

Kann der Beratungseinsatz auch online stattfinden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beratungseinsatz digital als Video-Pflegeberatung durchgeführt werden. Dies spart Zeit, ermöglicht flexible Terminvereinbarung und gewährleistet dennoch eine fachgerechte Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI.

Welche Themen werden beim Beratungstermin besprochen?

Im Rahmen des Pflegeberatungseinsatzes beraten wir zu:

  • Pflegegrad und Pflegeleistungen

  • Pflegegeld und Kombinationsleistungen

  • Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Badewannenlifter)

  • Organisation der häuslichen Pflege

  • Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige