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Älterer Mann bei MDK Prüfung. Titelbild des Blogbeitrags Pflegegrad beantragen & Widerspruch zu Pflege Gutachten

Pflegegrad beantragen: So geht es


Wer im Alter auf Pflege oder Hilfe im Alltag angewiesen ist, muss dafür viel Geld ausgeben. Die Pflegeversicherung unterstützt betroffene Menschen – unabhängig von deren Einkommen.

Wer Geld von der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das Geld kann sowohl für Helfer in der eigenen Wohnung verwendet werden als auch für einen Platz im Pflegeheim.


Erstantrag an die Pflegekasse stellen


Erstantrag an die Pflegekasse stellen

Erste Anlaufstelle sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind. Ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse unter der Adresse der eigenen Krankenkasse oder ein Anruf genügen. Meist erhalten Antragsteller dann schriftliche Unterlagen der Pflegekasse zugeschickt und müssen einige Fragen beantworten. Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Erstantrag zu stellen, auch bereits online an.


Gutachter beurteilen den Pflegegrad


Die Pflegekasse informiert den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (privatversicherte), der einen Gutachter zum Antragsteller schickt. Der Experte spricht ausführlich mit dem Hilfesuchenden sowie den Angehörigen und ermittelt, welche Unterstützung in welchem Umfang notwendig ist. Bei dem Termin sollten Angehörige oder andere Helfer anwesend sein.

Es geht um verschiedene Lebensbereiche, sechs sogenannte Module:

Mobilität: Wie eingeschränkt ist die körperliche Beweglichkeit, etwa beim Aufstehen oder Treppensteigen?

Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Dabei geht es um Sprechen und Verstehen, zeitliche und räumliche Orientierung.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Thema sind Ängste und Reaktionen auf Angehörige oder Pflegende.

Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbst waschen und anziehen sowie essen und trinken?

Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung: Nehmen Antragsteller Medikamente wie verordnet ein, nutzen sie Hilfsmittel zielgerichtet und können sie einen Arzt aufsuchen?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wird der Tag selbst gestaltet, gibt es Kontakte und Verbindungen zu anderen Menschen?

Aus diesen Einschätzungen ermittelt der Gutachter einen Punktewert, der schließlich einem von fünf Pflegegraden entspricht.

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Wie hoch ist die Unterstützung der Pflegekasse?


Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur, wenn Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert waren. Die Höhe richtet sich einerseits nach dem Pflegegrad, andererseits nach der Art der Unterstützung.


Pflegebedürftige können die Unterstützung auf verschiedene Arten in Anspruch nehmen:


Pflegegeld auszahlen lassen und die notwendigen Hilfen selbst organisieren. So können sie etwa Angehörige oder andere Helfer bezahlen. Das Pflegegeld liegt zwischen 347 Euro pro Monat bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5

Hilfe, sogenannte Sachleistungen, von einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Dann zahlt die Pflegeversicherung zwischen 796 und 2.299 Euro pro Monat an den Pflegedienst.

Zuschuss zu den Kosten eines Pflegeheims.

Pflegegeld und Sachleistungen können auch jeweils anteilig genutzt werden, wenn sowohl Angehörige oder Freunde als auch ein Pflegedienst beteiligt sind. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten diese Unterstützungen nicht. Sie bekommen nur einen „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 131 Euro, mit dem sie anerkannte Hilfsangebote bezahlen können.


Pflegegrad: Wie lange dauert die Feststellung?


Das Gesetz schreibt vor, dass zwischen der Antragstellung und dem schriftlichen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad höchstens 25 Arbeitstage liegen dürfen. Wer sich nicht richtig eingestuft fühlt, kann Widerspruch einlegen. Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, nun aber auf mehr Hilfe angewiesen sind, wenden sich erneut an die Pflegekasse ihrer Krankenversicherung.

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