Pflegegeldkürzungen durch regelmäßige Beratungseinsätze vermeiden

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Warum ein Online-Beratungseinsatz?
Kostenfrei
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der Pflegeversicherung übernommen. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, Privatversicherte erhalten eine Kostenerstattung.
Alles digital
Ihren Pflegeberatungseinsatz sowie Ihre Rechnung erhalten Sie bequem per E-Mail, auf Wunsch auch per Post. Den Beratungsnachweis übermitteln wir direkt und fristgerecht an Ihre Pflegeversicherung.
Zeitsparend
Mit unserem digitalen Pflegeberatungsservice behalten Sie alle Termine im Blick, sichern die fristgerechte Einreichung Ihres Beratungseinsatzes und sparen Zeit, Mühe und unnötigen Verwaltungsaufwand.
Kurzfristig
Schnelle Terminvergabe für Ihren Pflegeberatungseinsatz: Für Neu- und Bestandskunden erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen einen Termin – in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei bis fünf Werktagen.
Regelmäßig
Keine vergessenen Termine: Wir erinnern Sie frühzeitig an Ihren Pflegeberatungseinsatz und sorgen für fristgerechte Einreichung bei der Pflegekasse.
Einfache Absprache
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Pflegegeld
Beziehen Sie Pflegegeld und werden im Rahmen der häuslichen Pflege von Angehörigen betreut, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Dieser Qualitätssicherungsbesuch wird von der Pflegekasse übernommen und ist Voraussetzung für den weiteren Bezug Ihres Pflegegeldes.
Unsere Pflegeexperten beraten Sie zu Pflegegrad, Pflegeleistungen, Pflegehilfsmitteln und zur optimalen Organisation der häuslichen Versorgung kompetent, unterstützend und praxisnah. Ziel ist die Sicherung der Pflegequalität und die Entlastung pflegender Angehöriger.
So einfach funktioniert es
Termin buchen
Wählen Sie bequem online Ihren Wunschtermin aus und erhalten Sie sofort eine Terminbestätigung per E-Mail. Kein passender Termin verfügbar? Rufen Sie uns an wir finden kurzfristig eine passende Lösung für Sie.
Video-Beratung
Zum Termin klicken Sie einfach auf den Link den Sie per SMS oder Email erhalten. Wir besprechen Ihre Pflegesituation in ca. 20 Minuten. Bitte halten Sie zum Beratungstermin Ihre Versichertenkarte bereit.
Nachweis erhalten
Wir senden das Formular digital an Ihre Pflegekasse sowie eine Kopie zu Ihren Unterlagen. Ihr Pflegegeld ist gesichert.
📅 Termin buchenBuchen Sie Ihren Online-Beratungseinsatz
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Weitere InformationenHäufig gestellte Fragen
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige gepflegt werden, ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
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Pflegegrad 2 bis 5: halbjährlich (alle 6 Monate)
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Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich freiwillig (alle 3 Monate)
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Pflegegrad 1: freiwillig
Der Termin ist Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegel
Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen. Daher ist es wichtig, die gesetzlichen Fristen einzuhalten
Die Kosten für den Pflegeberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse. Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung direkt. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein und erhalten die Kosten erstattet.
Nein. Der Qualitätssicherungsbesuch dient nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung und fachlichen Beratung. Ziel ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege und die Entlastung pflegender Angehöriger.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beratungseinsatz digital als Video-Pflegeberatung durchgeführt werden. Dies spart Zeit, ermöglicht flexible Terminvereinbarung und gewährleistet dennoch eine fachgerechte Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI.
Im Rahmen des Pflegeberatungseinsatzes beraten wir zu:
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Pflegegrad und Pflegeleistungen
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Pflegegeld und Kombinationsleistungen
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Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Badewannenlifter)
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Organisation der häuslichen Pflege
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Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige