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Unsere Beratungsleistungen im Überblick

Wurde Ihr Pflegebedarf richtig eingeschätzt?

Pflegegrad prüfen lassen fundierte Zweitmeinung & Unterstützung beim Widerspruch

Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben den Eindruck, dass der bewilligte Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde oder wichtige Leistungen der Pflegeversicherung fehlen. Doch wie erkennen Sie, ob die Entscheidung der Pflegekasse korrekt ist?

Wir prüfen Ihren individuellen Pflegebedarf fachlich fundiert und bewerten die Einstufung durch die Pflegekasse objektiv. Unsere erfahrenen Pflegeexperten analysieren, ob ein Widerspruch gegen den Pflegegrad, ein Erstantrag oder eine Höherstufung sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Pflegefachliche Zweitmeinung zum Pflegegrad

In einem persönlichen Telefontermin besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation. Sie erhalten:

  • Eine professionelle Einschätzung Ihres Pflegegrades

  • Bewertung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

  • Klare Empfehlung zu Widerspruch oder Höherstufungsantrag

  • Transparente Einschätzung Ihrer Leistungsansprüche

Unser Ziel: Sie erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen rechtlich zustehen.

Eugen Hasenbank

Nutzen Sie jetzt unseren Pflegegradrechner

Prüfen Sie Ihre Einstufung und erhalten Sie kostenfrei eine fundierte Zweitmeinung.

Gerne beraten wir Sie anschließend telefonisch zu den nächsten Schritten.

Auf Wunsch begleiten wir Sie persönlich durch den gesamten Prozess kompetent, zuverlässig und an Ihrer Seite.

Beratungsbesuch nach §37,3 SGB XI  Ihre Pflegequalität im Fokus

Digitale Pflegeberatung Pflegestützpunkt.nrw

Unser Beratungsbesuch dient nicht nur der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, sondern bietet Ihnen auch eine individuelle und umfassende Beratung.

Während des Besuchs klären wir Sie über Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse auf und beantworten all Ihre Fragen rund um die Pflege. Unser Ziel ist es, Sie und Ihre pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.

Gesetzlich vorgeschriebene Intervalle für Beratungsbesuche:

📌 Pflegegrad 2 – 5 → 1x pro Halbjahr

📌 Pflegegrad 1 → Freiwillig 1x pro Halbjahr

💻 Gut zu wissen: Jeder zweite Beratungsbesuch kann digital stattfinden in der Sprechstunde Online!

Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen können.

Erstanträge von Pflegeleistungen

Um alle Ihnen zustehenden Pflegeleistungen erhalten zu können, sollte bereits der erste Antrag auf den Punkt sein. Daher prüfen wir folgende Aspekte bei Ihrem Erstantrag und beraten Sie hierbei fachkundig:

✔ Welcher Pflegegrad ist zutreffend und was bedeutet das?

✔ Welche Leistungen stehen mir zu und wie bekomme ich diese?

✔ Was muss bei der Kranken- & Pflegekasse beantragt werden und wie?

✔ Welche Unterlagen soll ich vorbereiten?

✔ Kann ich Unterstützung während der Beantragung erhalten?

Vorbereitung auf Ihre Pflegebegutachtung

Wir sorgen dafür, dass kein Detail vergessen wird.

Wir verschaffen uns vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz (bundesweit) einen strukturierten Überblick über Ihre persönliche Situation. Dabei berücksichtigen wir Ihre gesundheitlichen Einschränkungen sowie den bestehenden Unterstützungsbedarf.

Auf Grundlage der aktuellen Begutachtungsrichtlinien nehmen wir eine fachliche Einschätzung zum möglichen Pflegegrad und zu den daraus resultierenden Leistungsansprüchen vor.

Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, dass Ihre individuelle Situation im Begutachtungsverfahren vollständig und nachvollziehbar dargestellt wird.

Durch unsere Erfahrung im Bereich der Pflegeberatung unterstützen wir Sie dabei, relevante Aspekte klar und verständlich zu formulieren.

Widerspruch

Pflegegrad abgelehnt oder falsch eingestuft?
Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Sie haben einen Bescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist? Wir prüfen Ihr Gutachten und Ihre Unterlagen sorgfältig, um Ihre Erfolgsaussichten in einem Widerspruchsverfahren realistisch einzuschätzen.

Mit einer Vollmacht übernehmen wir auf Wunsch die komplette Abwicklung des Widerspruchs professionell und zuverlässig.

Ein Widerspruch ist oft der richtige Weg, wenn:

✔ Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder abgelehnt wurde.

✔ Eine Höherstufung verweigert wird, obwohl sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat.

✔ Die Pflegekasse die Auszahlung Ihres Pflegegeldes verweigert, weil keine Pflegeperson benannt ist.

Lehnen Sie sich entspannt zurück wir kümmern uns um alles! Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir das gesamte Verfahren für Sie, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten begleiten wir Sie in allen Fällen!

Pflege-Schulungen

Frau im Rollstuhl mit Pflegefachkraft, vermittelt vom Pflegestützpunkt NRW, Pflegeberatung Hasenbank

Pflegeschulungen, Praktisches Wissen für die häusliche Pflege

Die Betreuung eines Angehörigen zu Hause erfordert nicht nur viel Engagement, sondern auch praktisches Pflegewissen. Doch das lässt sich erlernen!

Wir bieten Ihnen individuell zugeschnittene Pflegeschulungen, die genau auf Ihre Situation abgestimmt sind.

Unsere Pflegeexperten kommen direkt zu Ihnen nach Hause und zeigen Ihnen Schritt für Schritt:

✔ Wichtige Handgriffe für die tägliche Pflege

✔ Den rückenschonenden Transfer aus dem Bett

✔ Den Umgang mit Demenzpatienten und vieles mehr

💡 Gut zu wissen: In den meisten Fällen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für die Schulung!